Regelungen für Gutscheine und Umtausch

Gutscheine bleiben auch im Jahr 2024 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2027 eingelöst werden.

Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, sollte das persönliche Gespräch mit dem Händler vor Ort suchen. Er kann Hinweise auf Möglichkeiten und Ablauf eines etwaigen Umtausches im jeweiligen Geschäft geben, sollte ein einwandfreies Produkt nicht gefallen. Denn bei einwandfreier Ware haben Verbraucher im stationären Handel grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen jedoch viele Händlerinnen und Händler ihren Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.

Ist die Ware bereits beim Kauf mangelhaft, greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Ein solcher Mangel kann innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Ware geltend gemacht werden. Für die Dauer von zwölf Monaten nach Warenübergabe wird vermutet, dass ein nach dem Kauf bemerkter Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Im Online- und Versandhandel haben Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Zur Website: www.hde.de

Weitere Artikel

Frisch restauriertes Jugendstil-Industriegebäude am Stammsitz Stein wird zum Treffpunkt für Besucher.

Faber-Castell eröffnet Besucherzentrum

Eine Sonnenterrasse mit Schlossblick, ein Aufenthaltsbereich mit Sitzmöglichkeiten im Inneren und ein neuer Sammelplatz für Besuchergruppen laden ab Juni zum Verweilen und Flanieren ein. Durch den Umzug des Shops am Schloss von seinem ursprünglichen Standort in die neugestalteten, größeren Räumlichkeiten innerhalb des Besucherzentrums wird das Einkaufen auf etwa 200 Quadratmeter zum Shoppingerlebnis.

weiterlesen

Bunter als der Regenbogen

Sich auch im Sommer Zeit für sich selbst zu nehmen, um auf die eigenen Bedürfnisse zu achten und sich selbst mit genügend Fürsorge zu begegnen, ist elementar für das eigene Wohlbefinden. Da gibt es kaum eine bessere Möglichkeit, um den Juli zum You-li zu machen, als der Kreativität freien Lauf zu lassen und sich mal ganz auf sich selbst und seine künstlerische Ader zu konzentrieren. Caran d'Ache kann dabei helfen.

weiterlesen